03.03.21

Zugang versperrt: Was ist digitale Barrierefreiheit? Und was können wir daraus lernen?

München, 03. März 2021 – Rund 50 Mitarbeiter der beiden Münchner Unternehmen SPIRIT-TESTING Software & Services GmbH und SPIRIT-ONSIDE Consulting GmbH haben sich am 26. Februar online zum Thema „Digitale Barrierefreiheit“ weitergebildet. Insbesondere die Vertiefung des Wissens zur Barrierefreiheit mit den zu beachtenden Gesetzen und Standards gepaart mit dem eigenen Hintergrundwissen aus der Praxis des Software Testings und der Entwicklung hat zum Erfolg des Workshops aus Sicht der Teilnehmer beigetragen.

Auf den ersten Workshop des Jahres 2021 und besonders über das Thema „digitale Barrierefreiheit“ haben sich über 50 Software Entwickler/innen, Tester/innen, Berater/innen und auch Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie die beiden Inhaber Monika und Jürgen Volles sehr gefreut, auch wenn dieser Corona bedingt digital stattfand. So sind alle am 26. Februar online zusammengekommen und haben interessiert den Inhalten der beiden Sessions gelauscht und in den Diskussionsrunden aktiv Fragen aus ihrer Praxis z. B. zum Testen von barrierefreien Websites, Apps und Software für ihre Praxis im Projekt gestellt. Der Workshop ist von Annett und Stefan Farnetani der mindscreen. GmbH, einer Digitalagentur mit dem Schwerpunkt Entwicklung von barrierefreien Websites, Web-Portale und Web-Apps für die Öffentliche Hand, Privatwirtschaft und Non-Profit-Unternehmen moderiert worden.

 

Das Foto zeigt Mitarbeiter der SPIRIT-TESTING und SPIRIT-ONSIDE, die online am Workshop Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit teilnehmen sowie die Titelfolie der Präsentation.
Online-Workshop zu den Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit der SPIRIT-TESTING und SPIRIT-ONSIDE

Einige Mitarbeiter/innen der SPIRIT-TESTING und SPIRIT-ONSIDE haben in dem einen oder anderen Projekt z. B. im Öffentlichen Dienst schon mit den Grundlagen, Vorgaben und dem Vorgehen zur digitalen Barrierefreiheit zu tun gehabt. Manche SPIRIT-Indianer sind Experten auf dem Gebiet des Testings auf Barrierefreiheit und der Entwicklung webbasierter Produkte und Software streng nach den Gesetzen, Verordnungen und Guidelines, für andere Kollegen/innen ist das geradezu noch Neuland.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

mindscreen. beschreibt digitale Barrierefreiheit so, dass jede Person in der Lage sein soll, selbstständig, wann sie will, mit vergleichbarem Zeitaufwand und mit dem gleichen Ergebnis, ein digitales Produkt zu nutzen, d. h. lesen, verstehen, navigieren und interagieren zu können. Laut Aktion Mensch nützt Barrierefreiheit auch anderen Nutzern, inklusive älteren Menschen mit sich ändernden Fähigkeiten. Wichtig sei es, Websites und Software so zu gestalten, dass sie sich ganz im Sinne des Customer Experience Gedankens an die verschiedenen Bedürfnisse aller User anpassen lassen. „Wir machen es für uns alle,“ stellt Stefan Farnetani dabei als Credo zur digitalen Barrierefreiheit vor.

Was lernen wir daraus für unsere Projekte? Testen, Testen, Testen!

Angefangen von der Konzeption über das Design bis hin zur Entwicklung ist es wichtig, schon gleich die Barrierefreiheit z. B. wie die Geräteunabhängigkeit, Interaktion und Usability mit im Blick zu haben, um die vier Behinderungsarten (visuell, auditiv, neurologisch und motorisch) auszuschließen. Und dann gilt es natürlich von Anfang an zu testen z. B. mit einer oder mehrerer der folgenden Testarten wie Smoke Tests oder Schnelltests, einer manuellen und/ oder automatischen Testdurchführung sowie mit Konformitätstests bis hin zu dem Test mit Nutzern. Wichtig beim Testing ist auch hier, der Einsatz der richtigen Tools wie z. B. Barrierefreiheitstests für Websites und Testpläne, um die Erfolgskriterien der EN 301 549 nacheinander kontrollieren und frühzeitig Fehler und Abweichungen finden zu können.

Und was bringt es?

Die Vorteile der digitalen Barrierefreiheit liegen für Unternehmen und Behörden sowohl in der Rechtssicherheit mit der Einhaltung der aktuellen und künftigen deutschen und europäischen Gesetze, Richtlinien und Standards als auch in der hohen Qualität ihrer Webseiten, im Imagegewinn und einem besseren Kundensupport. So sollen insbesondere Öffentliche Stellen zusammengefasst alle Webseiten seit September 2020 und mobile Anwendungen ab Juni 2021 barrierefrei anbieten. Neu veröffentlichte Dateiformate wie PDFs sollen seit September 2018 schon inhaltlich und technisch barrierefrei sein. Weitere Maßnahmen wie Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus und Monitoring etc. folgen dann demnächst.

„Für die Weiterbildung haben wir schon großartiges Feedback unserer Mitarbeiter/innen bekommen. So haben wir einen praxisorientierten Überblick über die gesetzlichen Anforderungen für unsere Projekte bei Kunden sowie einen Einblick in die zu nutzenden Prüfkataloge, Tools und Vorgehensweisen erhalten,“ sagt Monika Volles, geschäftsführende Gesellschafterin der SPIRIT-ONSIDE Consulting GmbH.

SPIRIT-ONSIDE Monika Volles
Monika Volles, SPIRIT-ONSIDE